Unterscheidungen von Aristoteles
Es gibt verschiedene Arten der Gerechtigkeit: Als Tugend des Einzelnen und als Rechtssystem
I. Allgemeine Gerechtigkeit (justitia generalis): Tugend des Einzelnen („der Gerechte“), die alle anderen Tugenden im sozialen Umgang verwirklicht.
II. Besondere Gerechtigkeit (justitia specialis): Gesetzliche Ordnung der Gleichheit in verschiedenen Verteilungs- und Austauschprozessen.
1. Verteilungsgerechtigkeit (justitia distributiva, „öffentliches Recht“). Verteilung von Staatsgütern, Ämtern und Ehren nach dem Prinzip des Verdienstes für das Gemeinwohl
2. Gerechtigkeit im Austausch (justitia commutativa)
a. Im freiwilligen Austausch von Gütern und Leistungen („bürgerliches Recht“ bzw. „Privatrecht“). Maß: Gleichheit des
Werts der Austauschprodukte bzw. Leistungen
b. Im unfreiwilligen Austausch („Strafrecht“). Korrektur von privatem (illegitimen) Zwang und Rechtsverletzung. Maß: Ausgleich von Schaden durch Kompensation, Wiederherstellung der Rechte und Entsprechung von Schuld und Strafe
Donnerstag, 29. November 2007
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