Freitag, 30. November 2007

Musik zur Vorlesung

Politische Philosophie

Simon & Garfunkel: Homeward Bound
Mani Matter: Ds Lied vo de Bahnhöf
Bright Eyes: We Are Nowhere and It's Now
R.E.M.: Losing My Religion
Suzanne Vega: New York Is a Woman
Mani Matter: Dene wos guet geit
Billy Bragg : A New England
Bright Eyes: I Must Belong Somewhere
Manu Chao: Clandestino
Ron Sexsmith: For The Driver
Sinéad O'Connor: Paddy's Lament
Billy Bragg : Between The Wars
Suzanne Vega: World Before Columbus
Manu Chao: Me Gustas Tu
Talking Heads: Road to Nowhere
Bright Eyes: Road to Joy

Donnerstag, 29. November 2007

Gerechtigkeit als Fairness

John Rawls (1921-2002)
Eine Theorie der Gerechtigkeit (1971)
Gerechtigkeit als Fairness. Ein Neuentwurf (2001)

Gerechtigkeit als Fairness: Die Regeln des demokratischen Rechts- und Sozialstaats können auf einen hypothetischen Vertrag über die faire Verteilung der Lasten und Nutzen der Kooperation zurückgeführt werden („Urzustand“).
Ohne Wissen über ihre spätere gesellschaftliche Position („Schleier des Nichtwissens“) würden die Teilnehmer der Vertragsverhandlung folgende Prinzipien wählen:

Rawls‘ Prinzipien der Gerechtigkeit
1. Es soll ein System möglichst vieler Grundrechte geschaffen und gesichert werden, in dem jedem gleiche Rechte zustehen.
2. Soziale Ungleichheit kann das gemeinsame Produkt erhöhen (Regel der Anreize zu besonderen Leistungen). Sie ist unter zwei Bedingungen gerechtfertigt:
a) Ämter und Positionen müssen jedem mit gleicher Qualifikation offen stehen. Chancen zur Qualifikation (Bildung) müssen möglichst gleich sein.
b) Wenn sie die Lage der Schlechtestgestellten optimiert (Differenzprinzip). Prioritätsregeln: 1. vor 2., 2.a) vor 2.b).
Diese Regeln werden in einem Vier-Stufengang (Vertrag, Verfassung, Gesetzgebung, Rechtsprechung) zu einem Verfassungsstaat mit sozialer Wirtschaftspolitik konkretisiert.

Differenzprinzip
Wenn Einkommensunterschiede keine Anreize zu besonderen Leistungen schaffen, dann gilt das Prinzip der strikten Gleichheit. Rawls geht es um die absolute Ausstattung mit Grundgütern der Schlechtestgestellten, nicht um deren relative Position

Kritik des Differenzprinzips
Strikte Egalitaristen: Relative Position ist wichtiger als absolute, weil materiell gleich gestellt zu sein Ausdruck der Gleichheit der Personen ist und materielle Ungleichheit zu Machtasymmetrien führt. (Aber Rawls verteidigt die Priorität der beiden anderen
Prinzipien)
Utilitaristen: maximiert nicht das Wohlbefinden (utility)
Libertarians: unakzeptable Verletzungen der Freiheit
Verteilung nach moralischem Verdienst: Menschen verdienen bessergestellt zu sein aufgrund ihrer harten Arbeit, auch wenn ihre Besserstellung nicht die Position der Schlechtestgestellten optimiert; es kommt darauf an, wie Menschen in besser oder
schlechter gestellte Positionen kommen
Ressourcen-Egalitaristen: Menschen sollen mit den Konsequenzen ihrer Entscheidungen leben; Menschen sollen für Unterschiede der natürlichen Ausstattung entschädigt werden
Ressourcen-Egalitaristen (Ronald Dworkin): Menschen, die freiwillig hart arbeiten, um mehr zu verdienen, sollten nicht die mit Subventionen bezuschussen müssen, die
freiwillig mehr Freizeit geniessen und deshalb weniger verdienen. Ebenso wenig wie soziale Umstände, die Menschen nicht kontrollieren, sollten Unterschiede in der natürlichen Ausstattung (z.B. Behinderung oder Krankheit), die Verdienstmöglichkeiten und Lebenserwartungen negativ beeinflussen.

Kritik an Ressourcen-Egalitaristen: Aus der Sicht der anderen Positionen ähnlich
wie am Differenzprinzip Fähigkeiten von Menschen lassen sich nicht klar in natürlich und entwickelt kategorisieren. Ein System der Unterstützung der körperlich und geistig Behinderten und der Kranken, wäre nur eine partielle Implementation der geforderten Kompensation: viele natürlichen Unterschiede blieben unberücksichtigt

Mögliche Frage:
Was ist das Verhältnis zwischen kommutativer (mit Blick auf den freiwilligen Austausch von Gütern und Leistungen) und distributiver Gerechtigkeit? Diskutieren Sie den folgenden Vorschlag: Massnahmen kommutativer Gerechtigkeit zielen darauf, distributiv gerechte Verhältnisse (wieder)herzustellen.

Verteilungsgerechtigkeit

Konzeptionen der Verteilungsgerechtigkeit von materiellen Gütern

Strikter Egalitarismus
Jede Person sollte die gleiche Ausstattung an materiellen Gütern haben
Spezifikation abhängig davon, wie die Ausstattung der Güter gemessen wird (das sog. Index Problem) und wann bzw. für welchen Zeitraum

Interne Probleme
Index Problem: wenn gleiche Ausstattung im Sinne des gleichen Niveaus an Ausstattung gemeint ist, wie sind dann diese Niveaus festzulegen und zu messen;
wenn gleiche Ausstattung meint die gleiche Ausstattung mit bestimmten Gütern, dann wird es andere Verteilungen der Güter geben, die manche Personen besser stellen, ohne andere schlechter zu stellen; das Index Problem verschärft sich noch, wenn wir nicht alleine materielle Güter berücksichtigen, sondern z.B. Chancen (etwa Bildungschancen)

a. Zeitpunkt der Messung: Gleichausstattung zu einem bestimmten Zeitpunkt,
nach welchem Menschen mit ihrem Reichtum umgehen können, wie sie möchten

b. Kann zu sehr ungleichen Verteilungen führen: Gleiches Einkommen (gemessen in Geld) zu jedem Zeitpunkt – kann zu ungleichen Verteilungen führen, wenn Menschen unterschiedlich sparen (dürfen).

Kritik
-Schränkt die Freiheit unzulässig ein
-Ist nicht plausibler Ausdruck des allen Personen gleichermassen geschuldeten Respekts, etwa weil Menschen je nach
moralischem Verdienst unterschiedlich zu behandeln sind
-Alle können materiell besser gestellt sein, wenn Einkommen nicht strikt gleich sind.

Gerechtigkeit

Unterscheidungen von Aristoteles

Es gibt verschiedene Arten der Gerechtigkeit: Als Tugend des Einzelnen und als Rechtssystem

I. Allgemeine Gerechtigkeit (justitia generalis): Tugend des Einzelnen („der Gerechte“), die alle anderen Tugenden im sozialen Umgang verwirklicht.
II. Besondere Gerechtigkeit (justitia specialis): Gesetzliche Ordnung der Gleichheit in verschiedenen Verteilungs- und Austauschprozessen.
1. Verteilungsgerechtigkeit (justitia distributiva, „öffentliches Recht“). Verteilung von Staatsgütern, Ämtern und Ehren nach dem Prinzip des Verdienstes für das Gemeinwohl
2. Gerechtigkeit im Austausch (justitia commutativa)
a. Im freiwilligen Austausch von Gütern und Leistungen („bürgerliches Recht“ bzw. „Privatrecht“). Maß: Gleichheit des
Werts der Austauschprodukte bzw. Leistungen
b. Im unfreiwilligen Austausch („Strafrecht“). Korrektur von privatem (illegitimen) Zwang und Rechtsverletzung. Maß: Ausgleich von Schaden durch Kompensation, Wiederherstellung der Rechte und Entsprechung von Schuld und Strafe

Freitag, 16. November 2007

Zum Weiterlesen...

...und Nachschlagen bietet sich an
Jonas Pfister: Philosophie. Ein Lehrbuch. Stuttgart: Reclam 2006.
Zur Ethik dort Abschnitt IX, 167-184.