Sonntag, 20. Mai 2007

Kant als Vertragstheoretiker

Der Mensch ist durch seine Vernunft zur Autonomie bestimmt. Er muss sich Gesetzen unterwerfen, die strengen Vernunftkriterien entsprechen. Dazu kann er Menschen, die sich keiner Rechtsordnung unterwerfen wollen, auch zwingen. Herrschaft aufgrund allgemeiner, öffentlich bekannter Gesetze ist vernünftig und mit Freiheit im Einklang. Die Anwendung der Gesetze ist ein vernünftiges Schließen von der Regel auf den Einzelfall. Dies macht die Gewaltenteilung zwischen Legislative (oberste Gewalt), Exekutive und Judikative nötig. Teilhabe an der Gesetzgebung setzt persönliche Unabhängigkeit, d.h. Selbsterhaltung durch Eigentum voraus. Dies ist nur den Vollbürgern möglich, die Übrigen sind Schutzgenossen, deren
Grundrechte (Schutzrechte, nicht Mitwirkungsrechte) nicht beschränkt werden dürfen. Das Verhältnis zwischen den Staaten muss ebenfalls vernünftig, d.h. einem System von Rechten unterworfen sein. Das Völkerrecht verbietet den Angriffskrieg und fordert einen Bund souveräner Staaten zur Konfliktverhütung bzw. rechtlichen Konfliktschlichtung.

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